- Einsatzmöglichkeiten von KI für Amazon-Händler & -Hersteller
- Künstliche Intelligenz und Urheberrecht
- Checkliste: 6 Maßnahmen für rechtssicheren KI-Einsatz im Unternehmen
- Fazit
- FAQ
Der zunehmende Einsatz von KI-Tools bringt nicht nur Chancen, sondern auch Risiken, insbesondere im Bereich des Urheberrechts. Gerade im geschäftlichen Kontext – etwa beim Einsatz von Text- und Bildgeneratoren für Produktbeschreibungen – ist rechtliche Vorsicht geboten.
In diesem Artikel geben wir Ihnen einen praxisnahen Überblick, was Sie als Amazon-Verkäufer in Deutschland beim Einsatz von KI-Tools in Bezug auf Urheberrecht und geistiges Eigentum beachten müssen. Wir beleuchten die rechtlichen Herausforderungen und klären, inwiefern Künstliche Intelligenz Urheberrechtsansprüche geltend machen und/oder verletzen kann.
Rechtsanwalt Dennis Tölle von der auf KI und Urheberrecht spezialisierten Anwaltskanzlei TWW LAW gibt Amazon Vendoren und Sellern zudem einige wertvolle Tipps für einen sicheren Umgang mit den rechtlichen Herausforderungen im Urheberrecht. Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie für gewerblichen Rechtsschutz ist Herr Tölle auf die Beratung und rechtliche Begleitung von Unternehmen in diesen Bereichen spezialisiert.
Hinweis
Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen Autoren und Herausgeber keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Inhalte. Bei rechtlichen Fragen zur Nutzung von KI-generierten Inhalten oder zur Amazon-konformen Umsetzung wird die Beratung durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei empfohlen.
KI & Urheberrecht: Leitfaden für Amazon Händler 2025
Einsatzmöglichkeiten von KI für Amazon-Händler & -Hersteller
Das Statistische Bundesamt meldete im November 2024, dass mittlerweile jedes fünfte Unternehmen in Deutschland Künstliche Intelligenz einsetzt. Berücksichtigt man zudem die nicht offizielle Nutzung von Künstlicher Intelligenz durch die Beschäftigten, nutzen laut einer ZEW-Studie sogar über 60 % der Arbeitnehmer Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz.
Auch Amazon Vendoren und Seller profitieren vom Einsatz KI-gestützter Systeme durch gesteigerte Effizienz und optimierte Prozesse.

Neben dem Kundenkontakt kommt KI vor allem im Marketing und in der Kommunikation zum Einsatz, insbesondere bei der Erstellung und Bearbeitung von Content. Dieser Artikel fokussiert sich vordergründig auf KI-gestützte Tools zur Text- und Bildproduktion – zwei zentrale Einsatzbereiche, die sich im Amazon-Umfeld aufgrund ihres hohen Optimierungspotenzials als besonders relevant etabliert haben.
KI-gestützte Texterstellung für Amazon
KI-Modelle ermöglichen eine schnelle und konsistente Generierung von Inhalten und unterstützen Händler und Hersteller dabei, ihre Listings effizient zu gestalten.
- Produktbeschreibungen: KI generiert Produktbeschreibungen und -titel.
- Keyword-Recherche: KI analysiert Suchbegriffe und schlägt Schlüsselwörter vor, um Produktlisten zu optimieren und die Sichtbarkeit auf Amazon zu steigern.
- Listing-Optimierung: Vorhandene Texte lassen sich über Prompts überarbeiten, straffen oder in verschiedenen Markenstilen sowie Tonalitäten neu formulieren.
- Übersetzungen: Mithilfe KI-gestützter Übersetzung kann Content effizient in relevante Zielmärkte transferiert werden.
- A/B-Testing-Varianten: KI generiert Vergleichsvarianten für Produktbeschreibungen oder Titel, die sich über Tools wie "Manage Your Experiments" direkt in Amazon Seller Central testen lassen.
- Pflichtangaben: Erste spezialisierte GPT-Modelle erstellen oder prüfen rechtlich relevante Texte (z. B. Zutatenhinweise nach Lebensmittel-Informationsverordnung oder Produktsicherheitstexte).
Eine effiziente Möglichkeit zur Optimierung von Textinhalten in Amazon Listings ist die Ein-Klick-Optimierung in AMALYTIX. Mithilfe eines hinterlegten Prompts werden per Klick Titel, Bullet Points, Videobeschreibung und Keywords erstellt. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie im folgenden Video:
KI-gestützte Bild- und Medienerstellung für Amazon
Auch im visuellen Bereich bietet generative KI einen zunehmenden Mehrwert.
- Bildgenerierung: Mit Text-zu-Bild-Generierung werden Produktbilder und Werbematerialien mühelos und in kurzer Zeit erstellt.
- Videogenerierung: KI erstellt Produkt- und Werbevideos.
- Bildbearbeitung: Automatisches Entfernen von Hintergründen, Farbkorrekturen oder Platzierung des Produkts in Wunschumgebungen.
Eine effiziente Möglichkeit zur Erstellung hochwertiger Produktbilder bietet der ChatGPT-Prompt-Generator in AMALYTIX. Im folgenden Video erfahren Sie, wie Sie mit einem gezielten Prompt individuelle Produktbilder generieren, an Ihre Produkte anpassen und direkt in AMALYTIX verwenden können:
Weitere Informationen zum effektiven Einsatz von KI für die Text- und Bilderstellung sowie zur Amazon Content-Optimierung finden Sie in unserem Amazon Prompt-Guide 2025.
Vor- und Nachteile von KI-Einsatz
Dass Künstliche Intelligenz in zunehmend mehr Branchen Anwendung findet und mitunter sogar kostenfrei verwendbar ist, bringt für Anwender vor allem Vorteile, aber auch einige Nachteile mit sich:
Vorteile
- Keine Lizenz- und Arbeitskosten: Kosten für Lizenzen und Rechteerwerb von geschützten Texten und Bildern sowie für Kreative entfallen.
- Hohe Flexibilität: Die Inhalte lassen sich an individuelle Anforderungen anpassen.
- Schnelle Content-Produktion: KI generiert Inhalte in kürzester Zeit.
- Keine Urheberkennzeichnung: Da KI nicht als Urheber gilt, entfällt gemäß §13 UrhG die Pflicht zur Namensnennung.
Nachteile
- Begrenzte kreative Kontrolle: Der eigenständige Stil und die Markenidentität können durch generische KI-Ausgaben verwässert werden.
- Technologische Abhängigkeit: Der Einsatz von KI erfordert technologisches Know-how und ggf. Investitionen in eine geeignete Infrastruktur.
- Rechtsrisiken: Unternehmer müssen sicherstellen, dass die KI-generierten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.
Künstliche Intelligenz und Urheberrecht
Ein zentraler rechtlicher Aspekt beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz betrifft das Urheberrecht. Konkret stellt sich die Frage, ob von KI erzeugte Bilder, Texte oder Videos als schutzfähige Werke gelten. Für Amazon Seller und Vendoren ist diese Frage besonders relevant: Wer Inhalte mit Hilfe von KI erstellt oder nutzt, muss wissen, ob diese rechtlich geschützt sind und ob dabei möglicherweise Rechte Dritter verletzt werden können. Der folgende Abschnitt bietet einen Überblick über die aktuelle Rechtslage, erläutert die Voraussetzungen für Schutzrechte und benennt Risiken beim Einsatz KI-generierter Inhalte.
Genießen KI-Inhalte urheberrechtlichen Schutz?
Während der Mensch im traditionellen kreativen Schaffensprozess aktiv die Werkerstellung lenkt, gestaltet sich dies bei KI-generierten Erzeugnissen anders. Hier betreten wir juristisches Neuland.

Gemäß Urheberrecht gilt: Nur Menschen können Werke schaffen, die urheberrechtlich geschützt sind. KI-Systeme erzeugen Inhalte auf Basis von Daten und Algorithmen, ohne dabei ein menschliches Maß an Kreativität oder Intention aufzuweisen.
Rechtsanwalt Dennis Tölle erläutert: "Dies hat zur Folge, dass von einer KI erzeugte Inhalte nach derzeit verbreiteter Auffassung keinem Urheberrechtsschutz unterliegen und frei verwendet werden können (abhängig vom Grad der möglichen Beeinflussung durch den Menschen, z.B. beim Prompt). Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Urheberrecht Leistungsschutzrechte enthält, die für bestimmte Arten von KI-Inhalten gelten können. Hierzu gibt es allerdings noch keine gesicherte Rechtsprechung."
Leistungsschutzrechte vs. Urheberrechtsschutz
Leistungsschutzrechte beziehen sich auf den Schutz von Leistungen, die nicht unter das klassische Urheberrecht fallen, aber dennoch einen gewissen Schutz verdienen. Ohne eine gesicherte Rechtsprechung mangelt es jedoch an einer klaren rechtlichen Grundlage oder Standards für die Behandlung solcher Fälle.
KI-generierte Inhalte sind laut gängiger Auffassung nicht durch den Urheberrechtsschutz geschützt und können somit frei verwendet werden. Gleichzeitig beinhaltet das Urheberrecht Leistungsschutzrechte, die möglicherweise auf bestimmte KI-Inhalte anwendbar sind. Dies führt zu rechtlicher Unsicherheit, da es noch keine gefestigte Rechtsprechung gibt, die klare Richtlinien für den Schutz solcher KI-generierten Inhalte festlegt.
Für Diskussionen sorgte in der Vergangenheit auch die Debatte, ob ein besonders kreativer, spezifisch formulierter Prompt nicht doch ein urheberrechtlich geschütztes Werk hervorbringen könne. Erreicht er die nötige Schöpfungshöhe, ist das grundsätzlich möglich. Rechtsanwalt Tölle empfiehlt eine Dokumentation des Prompt-Verlaufs:
"Rechtlich vorteilhaft ist eine Dokumentation zudem, wenn geltend gemacht werden soll, dass das Werk durch menschliche Kreativität geprägt ist und deshalb gegebenenfalls doch Schutz genießt. Auch für die interne Qualitätssicherung oder zur Absicherung bei Beschwerden über Inhalte kann eine lückenlose Dokumentation hilfreich sein." Der von der KI generierte Output unterliegt jedoch nicht dem Schutz.
Es gibt Einzelfälle, in denen die Frage der Urheberschaft komplexer sein kann. Dies gilt beispielsweise dann, wenn sowohl ein Mensch als auch eine Künstliche Intelligenz an der Erstellung eines Textes beteiligt waren. Ein urheberrechtlicher Schutz kann zudem auch dann greifen, wenn ein KI generierter Inhalt nachträglich von Menschen bearbeitet und weiterentwickelt wird. Hierfür muss die Bearbeitung über rein redaktionelle oder technische Änderungen hinausgehen und eine eigene geistige Schöpfung darstellen.
"In der Praxis wird häufig versucht, durch die kreative Gestaltung des Prompts und die anschließende Bearbeitung einen gewissen Schutz zu erreichen. Ob dies rechtlich ausreicht, hängt vom Einzelfall ab." erklärt Rechtsanwalt Tölle. In solchen Fällen kann eine gründliche Analyse der jeweiligen Schöpfungsprozesse durch einen Experten helfen.
Nach aktueller Gesetzeslage lässt sich festhalten: KI-generierte Bilder und Texte sind im Allgemeinen nicht urheberrechtlich geschützt. Somit können sie theoretisch von jedem kopiert und verwendet werden, ohne gegen Urheberrechte zu verstoßen.
Anders kann es aussehen, wenn eine aktive menschliche Einflussnahme auf den KI-generierten Inhalt erfolgt. Hierbei geht es im Wesentlichen darum, dass der Mensch die endgültige Version des Inhalts bedeutend verändert, sodass der KI-Output nicht mehr als reines Produkt der KI wahrgenommen wird. Dies kann durch inhaltliche, kreative oder technische Eingriffe geschehen.
Verletzen KI-Inhalte bestehendes Urheberrecht?
Dass KI-Inhalte keinen eigenen Schutz genießen, bedeutet nicht, dass sie nicht gegen bestehende Rechte verstoßen können – insbesondere bei Ähnlichkeit mit geschützten Werken. In solchen Fällen ist es erforderlich, die rechtliche Verantwortung zu klären. Beurteilt wird dies individuell vor Gericht.
Mit dem 2023 eingeführten § 44b UrhG wurde ein Nutzungsrecht für Text- und Data-Mining (TDM) geschaffen. Dies ermöglicht Unternehmen, umfangreiche Datensätze für das Training von Algorithmen zu nutzen. Kreative dürfen allerdings ein "Opt-out" erklären und somit die Nutzung ihrer Werke für TDM verbieten.
Opt-Out - was bedeutet das?
Rechteinhaber (z.B. Website-Betreiber, Autor, Verlage), die eine kommerzielle TDM-Nutzung untersagen möchten, müssen:
- Das Verbot ausdrücklich und maschinenlesbar erklären.
- Klarstellen, dass es sich nicht um TDM für wissenschaftliche Zwecke handelt.
Bildgenerierung und Urheberrecht
Klassisch erstellte Produktfotos sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, sofern sie eine bestimmte Schöpfungshöhe erreichen. Bevor Bilder verwendet werden, müssen daher ihre Nutzungs- und Verwertungsrechte geklärt sein. In der Regel ist die Verwendung der Fotos nur dem Urheber und Personen mit einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung gestattet.
Da KI-generierte Bilder im Regelfall keinen Urheber im rechtlichen Sinne haben, können sie verwendet werden – auch von Dritten. Auf Amazon selbst können sowohl KI-generierte als auch selbst fotografierte Bilder von anderen Marktteilnehmern verwendet werden – allerdings aus unterschiedlichen Gründen:
- KI-generierte Bilder: Da sie in der Regel keinen rechtlichen Urheber besitzen, gelten sie als gemeinfrei und sind somit grundsätzlich frei nutzbar.
- Selbst aufgenommene, urheberrechtlich geschützte Bilder: Mit dem Upload auf Amazon räumt der Verkäufer Amazon und deren Tochtergesellschaften eine Lizenz zur Nutzung dieses Materials ein.
Das bedeutet: Auf Amazon genießt ein Bild – unabhängig von seiner Herkunft – keinen exklusiven Schutz. Nur außerhalb der Plattform kann daher urheberrechtlich gegen unbefugte Nutzung vorgegangen werden. Daher gilt: Setzen Sie auf KI-Bilder, wenn es schnell und effizient gehen soll und auf eigene Fotos, wenn Ihnen Markenidentität und Exklusivität wichtig sind.
Basieren Bilder auf bestehenden Werken, ist deren Nutzung nur mit Zustimmung des Urhebers erlaubt. Ein "ausreichender Abstand" des KI-generierten Bildes zum bestehenden Bild macht die Nutzung jedoch nahezu risikolos. Rechtsanwalt Tölle betont jedoch, dass sich in der Praxis kaum nachweisen lässt, auf welchem konkreten Werk ein KI-Bild basiert. Das Haftungsrisiko für Amazon Seller und Vendoren schätzt er daher als gering ein.
Aus Amazon-Sicht gelten für KI-Bilder die gleichen Richtlinien wie für andere Bilder. Bei Verstößen gegen Schutzrechte Dritter drohen Sperrungen und rechtliche Konsequenzen. Für Amazon Seller und Vendoren heißt das: Generieren Sie nur Bilder, die Ihr eigenes Produkt zeigen und keine fremden Marken, Personen oder geschützte Werke beinhalten.
Unabhängig vom Urheberrecht kann auch eine vertragliche Bindung mit dem KI-Anbieter bestehen. Tölle empfiehlt daher, die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters sorgfältig zu überprüfen – insbesondere im Hinblick auf kommerzielle Nutzung.
Textgenerierung und Urheberrecht
Online-Händler sollten beachten, dass ihre Produktbeschreibungen urheberrechtlichen Schutz genießen können. Ein Urteil des OLG Düsseldorf entschied, dass die Länge, Reihenfolge und besondere Gestaltung der Beschreibungen maßgeblich für die urheberrechtliche Schöpfungshöhe sind. Aus diesem Grund sind eigene Inhalte zu bevorzugen.
In Bezug auf KI-generierte Texte verhält es sich ähnlich wie bei der Bilderstellung. Sie genießen in der Regel keinen Schutz. Es besteht jedoch die unwahrscheinliche Möglichkeit, dass sie bereits vorhandenen Beschreibungen derart ähneln, dass eine Prüfung erforderlich ist.
Auch inhaltlich sollten KI-Texte überprüft werden. Amazons Richtlinien verlangen wahrheitsgemäße, nicht irreführende Angaben. KI kann fehlerhafte oder unbelegte Aussagen generieren – etwa zu Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln. Hier ist weniger das Urheberrecht als das allgemeine Medien- und Werberecht tangiert, aber die Konsequenz bleibt: Haftung tragen Sie. Kontrollieren Sie also Fakten, Maßeinheiten, Kompatibilitätsangaben etc. sorgfältig.
KI-Tools und Urheberrecht
Der folgende Überblick zeigt die urheber- und nutzungsrechtlichen Besonderheiten ausgewählter KI-Tools. Die fünf dargestellten Tools wurden aufgrund ihrer Relevanz für Amazon-Händler und -Hersteller ausgewählt und veranschaulichen exemplarisch die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit generativen KI-Inhalten.
ChatGPT
Funktionen: Textgenerierung, Programmierung, Datenanalyse, Übersetzungen, Dateiverarbeitung, Bildgenerierung sowie visuelle und technische Analyse.
Nutzungsrechte: Nutzer erhalten umfassende Rechte an den erzeugten Inhalten, einschließlich der kommerziellen Nutzung.
Rechtlicher Rahmen: OpenAI übernimmt keine Haftung für Fehler oder Rechtsverstöße im Output. Die generierten Inhalte sind nicht exklusiv – ähnliche Eingaben können zu nahezu identischen Ausgaben bei anderen Nutzern führen. Eine Nutzung der Inhalte zu Trainingszwecken erfolgt nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers.

Hier geht es zu ChatGPTs Nutzungsbedingungen.
Claude (Anthropic)
Funktionen: Textgenerierung, Programmierung, Datenanalyse, Kundenservice.
Nutzungsrechte: Zahlungspflichtige Kunden erhalten vollständige Rechte an Ein- und Ausgaben. Diese Daten werden nicht zum Training verwendet. Für Verbraucher und Geschäftskunden gelten unterschiedliche Bedingungen.

Rechtlicher Rahmen: Seit 2024 gewährt Anthropic Rechtsschutz im Falle von Urheberrechtsstreitigkeiten und übernimmt Verteidigung sowie Kosten.

Hier geht es zu Claudes Nutzungsbedingungen.
Gemini von Google
Funktionen: Textgenerierung, Übersetzungen, Datenverarbeitung, Analyse und Recherche, Codegenerierung und -analyse. Integration in Google Workspace.
Nutzungsrechte: Bei kostenpflichtigen Diensten (z. B. Gemini API) werden Nutzerdaten nicht zur Produktoptimierung verwendet. Kostenlose Dienste wie Google AI Studio nutzen Eingaben hingegen zur Systemverbesserung – vertrauliche Inhalte sollten dort vermieden werden.


Rechtlicher Rahmen: In den AGB wird keine explizite Aussage zur kommerziellen Nutzung getätigt.
Hier geht es zu Google Geminis Nutzungsbedingungen.
Adobe Firefly
Funktionen: Bildgenerierung und -bearbeitung auf Basis von Textbefehlen.
Nutzungsrechte: Die Plattform ist gezielt für die kommerzielle Nutzung konzipiert. Nutzer erhalten vollständige Rechte an den erzeugten Inhalten. Das Trainingsmaterial stammt aus gemeinfreien Quellen und Adobe Stock.
Rechtlicher Rahmen: Adobe gewährt eine Haftungsfreistellung: Im Falle urheberrechtlicher Ansprüche übernimmt Adobe Verantwortung und Kosten.
Hier geht es zu Adobe Fireflys Nutzungsbedingungen.
Midjourney
Funktionen: Bildgenerierung und -bearbeitung auf Basis von Textbefehlen. Die Nutzung setzt ein kostenpflichtiges Abonnement voraus.
Nutzungsrechte: Kommerzielle Nutzung ist erlaubt. Midjourney behält sich jedoch das Recht vor, Inhalte zu verwenden, zu reproduzieren und zu verbreiten.

Rechtlicher Rahmen: Alle generierten Bilder sind öffentlich sichtbar. Ein "Stealth-Modus" steht nur in den Pro- und Mega-Abos zur Verfügung und ermöglicht die private Erstellung in geschützten Discord-Kanälen.
Hier geht es zu Midjourneys Nutzungsbedingungen.
Auch Amazon selbst bietet Vendoren und Sellern zahlreiche KI-Funktionen. Informationen zu allen Tools finden Sie in unserem Artikel "Amazon KI Tools: Ein Überblick für Seller, Vendoren und Kunden".
Zukünftige Entwicklungen: EU AI Act
Das rechtliche Umfeld rund um KI entwickelt sich dynamisch weiter. Mit dem Inkrafttreten des EU AI Acts im Jahr 2024 werden ab 2025/26 neue Transparenz- und Dokumentationsanforderungen eingeführt, die auch das Urheberrecht betreffen. Anbieter von KI-Modellen sind verpflichtet, Strategien zur Einhaltung dieser Vorgaben zu entwickeln und umfassende Informationen über das verwendete Trainingsmaterial bereitzustellen. So wird der Schutz von Urhebern effektiv gestärkt.
Alle Pflichten und Fristen finden Sie in unserem umfangreichen Artikel zum Thema "Der EU AI Act: Was Amazon-Händler und -Hersteller wissen müssen".
Eine umfassende Evaluierung der Urheberrechtsrichtlinie ist laut dem Bundesministerium für Justiz für 2026 vorgesehen. In diesem Rahmen wird überprüft, ob die bestehenden urheberrechtlichen Regelungen den Herausforderungen durch KI gerecht werden. Nutzer sollten daher mit weiteren Anpassungen der Gesetze rechnen. Verfolgen Sie aktuelle Rechtsprechungen und Gesetzesänderungen, um Ihre KI-Nutzung rechtzeitig an neue Vorgaben anzupassen.
Checkliste: 6 Maßnahmen für rechtssicheren KI-Einsatz im Unternehmen
Folgende Maßnahmen sind empfehlenswert, um als Amazon-Händler oder -Hersteller mögliche urheberrechtliche Probleme zu vermeiden und einen rechtssicheren Umgang mit KI-Tools sicherzustellen.
Prüfen Sie die Lizenzbedingungen des KI-Anbieters. Wichtig sind Nutzungsrechte, kommerzielle Verwendbarkeit, Exklusivität der Inhalte und Haftungsausschlüsse.
Erfassen Sie systematisch, welche KI-Tools, Prompts und Modellversionen für die Content-Erstellung verwendet wurden. Diese Dokumentation sichert Ihnen Nachweismöglichkeiten im Falle einer juristischen Auseinandersetzung oder Plattformprüfung.
Definieren Sie unternehmensweit, welche Tools für welche Content-Arten zulässig sind, wer Inhalte prüfen muss (Vier-Augen-Prinzip) und wie KI-Ergebnisse zu kennzeichnen sind. Diese sogenannte 'KI-Policy' verbessert die Compliance, senkt das Risiko und ermöglicht ein einheitliches Vorgehen über alle Markenkanäle hinweg.
Nutzen Sie Tools zur Plagiatsprüfung (für Texte: Copyleaks, für Bilder: TinEye oder Google Reverse Image Search). KI-Inhalte, die geschützten Werken zu stark ähneln, können unbewusst zu Urheberrechtsverstößen führen – auch wenn diese automatisch erzeugt wurden.
Amazon verbietet irreführende oder unrealistische Darstellungen. KI-generierte Texte oder Bilder, die Produkteigenschaften idealisieren oder Zubehör zeigen, die nicht im Lieferumfang enthalten sind, können zur Ablehnung, Sperrung oder Löschung von Listings führen. Verwenden Sie ausschließlich realitätsgetreue Informationen, die dem tatsächlichen Lieferumfang und den Produktmerkmalen entsprechen.
Beobachten Sie aktuelle Rechtsprechungen und passen Sie Ihre Prozesse an neue gesetzliche Anforderungen an.
Diese Maßnahmen stellen bewährte Sofortmaßnahmen dar, ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Kontaktieren Sie dazu Ihre Rechtsabteilung oder eine spezialisierte Kanzlei.
Fazit
Der Einsatz von KI-Technologien hat sich im Amazon-Umfeld als fester Bestandteil der Content-Erstellung und Prozessoptimierung etabliert. Automatisierte Texte und Bilder steigern die Effizienz, senken Kosten und bieten neue Skalierungsmöglichkeiten.
Gleichzeitig entstehen durch die Nutzung generativer KI urheberrechtliche Herausforderungen. Nach aktueller Rechtslage gelten KI-generierte Inhalte in der Regel nicht als urheberrechtlich geschützt. Dennoch können sie bestehende Rechte Dritter verletzen, wenn sie auf geschützten Vorlagen basieren oder inhaltliche Überschneidungen aufweisen.
Wir empfehlen Amazon Sellern und Vendoren daher eine sorgfältige Prüfung der verwendeten KI-Tools. Mit der Einführung neuer gesetzlicher Regelungen wie dem EU AI Act werden künftig die Anforderungen an Transparenz und Dokumentation weiter steigen. Eine kontinuierliche Beobachtung der Rechtsprechung sowie eine enge Abstimmung mit spezialisierten Rechtsberatern sind daher empfehlenswert, um den rechtssicheren Einsatz von KI-Inhalten dauerhaft zu gewährleisten.
FAQ
Darf ich KI-generierte Bilder auf Amazon verwenden?
Derzeit gibt es keine Richtlinien von Amazon, die die Nutzung von KI-generierten Bildern auf der Plattform verbieten. Amazon bietet selbst KI-Tools an und unterstützt die Entwicklung von KI-Technologien. Daher ist davon auszugehen, dass die Verwendung von KI-generierten Inhalten auf Amazon gestattet ist – jedoch nur, wenn sie den offiziellen Richtlinien entsprechen. Besonders das Hauptbild muss das reale Produkt zeigen. Symbolhafte Darstellungen, abstrahierte Hintergründe oder irrelevante Accessoires sind nicht gestattet. Für Zusatzbilder gelten flexiblere Regeln, dennoch sind realistische und nicht irreführende Darstellungen Pflicht.
Gilt KI-generierter Text als geschützt?
Nein. Nach aktueller Rechtslage gelten KI-generierte Inhalte in der Regel nicht als urheberrechtlich geschützt, da sie von keinem menschlichen Urheber stammen. Das bedeutet aber nicht, dass sie keine Rechte verletzen können – insbesondere, wenn sie stark an geschützte Werke anderer Autoren angelehnt sind.
Kann ich für KI-generierte Inhalte haftbar gemacht werden?
Ja. Auch wenn der Content von einer KI stammt, liegt die rechtliche Verantwortung beim Nutzer. Sie tragen die Pflicht, Inhalte auf Richtigkeit, Urheberrechte und Konformität zu prüfen, insbesondere wenn Sie KI-Bilder oder -Texte für kommerzielle Zwecke nutzen.
Wie hoch ist das Risiko von Urheberrechtsverletzungen durch KI-Content?
Das Risiko ist aktuell gering, aber nicht ausgeschlossen. Problematisch können stark ähnliche oder direkt auf geschützten Werken basierende Inhalte werden. Daher ist eine Plagiatsprüfung (z. B. mit Copyleaks oder TinEye) empfohlen – vor allem bei sensiblen Inhalten wie Produktbeschreibungen oder Bildern.
Was versteht man unter Schöpfungshöhe?
Die Schöpfungshöhe bezeichnet das Maß an Originalität und Kreativität, das ein Werk erreichen muss, um urheberrechtlich geschützt zu sein. Je höher die Schöpfungshöhe, desto eher gilt ein Werk als schutzfähig.
Können Prompts urheberrechtlich geschützt werden?
Grundsätzlich könnte ein Prompt dann urheberrechtlich geschützt sein, wenn er eine bestimmte geistige Schöpfungshöhe erreicht. Entscheidend sind hierfür Faktoren wie die Individualität, der Sprachstil und die Länge. Kurze, einfach formulierte Prompts erreichen für gewöhnlich nicht die erforderliche Schöpfungshöhe.
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